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Teilnahmebedingungen Handwerks | Miss Mister

TEILNAHMEBEDIGUNGEN MIT DATENSCHUTZHINWEISEN
des Wettbewerbs „Miss & Mister Handwerk“ 

Präambel

Die Verlagsanstalt Handwerk GmbH, u.a. bekannt für das „Deutsche Handwerksblatt“ und diverse (digitale) (Fach-)Medien, veranstaltet unter der Dachmarke „Power People“ den jährlichen Wettbewerb „Miss & Mister Handwerk“ und betreibt diesbezüglich die Webseite https://www.missmisterhandwerk.de/. 

Der Wettbewerb dient der Förderung und Sichtbarmachung, von Talenten im Handwerk, u.a. in den sozialen Medien und erstreckt sich jedes Jahr über die in Ziff. 3. beschriebenen Phasen und endet mit einem Finale inklusive der Kürung von „Miss & Mister Handwerk“. 

Im Rahmen des Wettbewerbs bietet der Verlag authentischen Persönlichkeiten, die einen Handwerksberuf ausüben, eine Plattform, um die Vielfalt, Tradition und Modernität des Handwerks zu zeigen. Der Wettbewerb zielt darauf ab, das Handwerk und seine Vertreter in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen, zu stärken und gleichzeitig für das Handwerk zu werben. 

Parallel zum und anknüpfend an den Wettbewerb werden die Teilnehmer* von der Verlagsanstalt Handwerk GmbH in der Vermarktung ihrer Person unterstützt. Ziel ist eine professionelle Repräsentanz des Handwerks durch die Teilnahme an verschiedenen Events, wie z.B. Tagungen und Messen, sowie die Entwicklung von Kooperations- und Werbeverträgen mit den Sponsoren und weiteren Kooperationspartnern. 

Mit dem Absenden der Bewerbung für eine Teilnahme an dem Wettbewerb „Miss & Mister Handwerk“ über das Bewerbungsformular zeigen sich die Bewerber mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen einverstanden.

*Zur besseren Lesbarkeit der Teilnahmebedingungen wird das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Arbeit verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

1. DEFINITIONEN

 

·        Angebote“: (Vermarktungs-)Angebote zur Teilnahme an Events und/oder für Kooperationen.

·        Bewerber“: Personen, die sich für eine Teilnahme an dem Wettbewerb beworben haben.

·        Bewerbungsformular“: Formular auf Webseite des Verlags zur Bewerbung auf eine Teilnahme am Wettbewerb unter der URL https://www.missmisterhandwerk.de/bewerbung.

·        Events“: Externe Veranstaltungen, wie beispielsweise Tagungen und/oder Messen im Bereich der Handwerksbranche.

·        Externer Veranstalter“: Dritte Organisatoren von Events in der Handwerksbranche.

·        Finale“: Das Finale des Wettbewerbs und die Wahl zu „Miss & Mister Handwerk“.

·        Finalisten“:  Zwölf ausgewählte Teilnehmer eines Jahres, die im Kalender vorgestellt werden und zur Wahl um den Titel „Miss & Mister Handwerk“ stehen.

·        Fotoshooting“: Jährliches professionelles Fotoshooting mit sechszehn Teilnehmern des Wettbewerbs.

·        Gewinner“: Eine Teilnehmerin und ein Teilnehmer, die im Finale zu „Miss & Mister Handwerk“ gekürt werden.

·        Sponsoren“: Unternehmen aus der Handwerksbranche, die den Wettbewerb unterstützen, wie insbesondere die Signal Iduna Gruppe, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund, vertreten durch den jeweiligen Vorstandsvorsitzenden, ebenda sowie die IKK Classic, Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden, vertreten durch den jeweiligen Vorstandsvorsitzenden, ebenda.

·        Jury“: Die Jury des Wettbewerbs, bestehend aus Experten, Kooperationspartnern und Vertretern der Handwerksbranche.

·        Kalender“: Jährlicher Kalender des Wettbewerbs mit dem Titel „Power People Kalender“, in welchem die Finalisten des Wettbewerbs vorgestellt werden.

·        Kollaborations-Beitrag“: Die Kollaborations-Beitrag-Funktion ermöglicht es in den sozialen Medien mehreren Nutzern, gemeinsam einen Beitrag zu veröffentlichen, der sodann auf allen Profilen angezeigt wird.

·        Kooperationen“: (Werbe-)Kooperationen mit Kooperationspartnern (aus der Handwerksbranche), für welche die Teilnehmer als Werbebotschafter tätig werden.

·        Kooperationspartner“: Unternehmen (aus der Handwerksbranche), für welche die Teilnehmer als Werbebotschafter tätig werden.

·        Teilnahmevoraussetzungen“: Persönliche Anforderungen an die Teilnehmer.

·        Teilnehmer“: Personen, die nach einer Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen zur Teilnahme an dem Wettbewerb zugelassen sind.

·        Teilnehmerprofil“: Online-Profil inklusive persönlicher Angaben und Fotos der Teilnehmer auf der Webseite des Wettbewerbs.

·        Verlag“: Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Auf'm Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf, Deutschland, vertreten durch den jeweiligen Geschäftsführer, ebenda.

·        „Vorstellungstag“: Ein jedem Finalisten jeweils zugewiesener Tag, an welchem die Finalisten sich und ihre berufliche Tätigkeit auf den Social-Media-Kanälen des Wettbewerbs und des Verlags jeweils vorstellen.

·        Votingvideo“: Video über die Finalisten. In welchen Sie sich und ihre berufliche Tätigkeit jeweils vorstellen.

·        Votes“: Stimmen, welche die Teilnehmer in der ersten und zweiten Online-Voting Phase auf ihrem Teilnehmerprofil sammeln und welche durch das Publikum im Finale abgegeben werden.

·        Webseite“: Webseite des Wettbewerbs unter der URL: https://www.missmisterhandwerk.de/.

·        Werbegeschenke“: Werbegeschenke von den Sponsoren und weiteren Partnern, Unterstützern und Förderern des Wettbewerbs wie Kleidung und/oder Überraschungspakete, die unentgeltlich den Teilnehmern für deren Nutzung überlassen werden.

·        Wettbewerb“: Jährlicher Wettbewerb „Miss & Mister Handwerk“ gemäß des Ablaufs gemäß Ziff. 3. und inklusive der Entwicklung des jährlichen „Power People“-Kalenders und der Wahl zu „Miss & Mister Handwerk“.

2. Veranstalter 

Veranstalter des Wettbewerbs ist die Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Auf'm Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer, ebenda. 

3. Ablauf des Wettbewebs 

Der jährliche Wettbewerb besteht jeweils aus den folgenden Phasen: 

3.1. Bewerbungsphase 

Über das Bewerbungsformular auf der Webseite können sich Personen für die Teilnahme an dem Wettbewerb ganzjährig bewerben. 

Das Formular erfasst u.a. persönlichen Angaben der Bewerber, Informationen hinsichtlich des Berufs sowie Links zu Profilen der Bewerber in den sozialen Medien und das Hochladen von Fotos inkl. Angabe des Urhebers, welche für das Teilnehmerprofil verwendet werden. 

Im Anschluss an die Bewerbung werden die Angaben von dem Verlag geprüft und - wenn die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind - für eine Teilnahme zugelassen. 

Aus den Angaben aus der Bewerbung des Teilnehmers wird von dem Verlag ein Teilnehmerprofil angelegt und auf der Webseite veröffentlicht. 

Erfolgt die Bewerbung vor dem Schluss der ersten Online-Voting Phase im Frühjahr eines Jahres wird diese Bewerbung für eine Teilnahme an dem Wettbewerb in demselben Jahr berücksichtigt. 

Erfolgt die Bewerbung nach dem Schluss der ersten Online-Voting Phase im Frühjahr eines Jahres wird die Bewerbung für eine Teilnahme an dem Wettbewerb im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. 

3.2. Erste Online-Voting Phase und Fotoshooting                  

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Profils sammeln die Teilnehmer bis zum Abschluss der ersten Online-Voting Phase im Frühjahr jeden Jahres über eine entsprechende Funktion in ihrem Teilnehmerprofil Votes. 

Aus den Teilnehmern wählt die Jury unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß Ziff. 7. sechzehn Teilnehmer für das Fotoshooting aus. 

Diese sechszehn Teilnehmer des Fotoshootings können zudem verpflichtet werden, an Events von Sponsoren teilzunehmen. 

Auf Grundlage der Fotos aus dem Fotoshooting wählt die Jury erneut jeweils sechs männliche und sechs weibliche Teilnehmer aus, die in dem Kalender vorgestellt werden. 

Diese zwölf Teilnehmer sind zugleich die Finalisten des Wettbewerbs. Die anderen Teilnehmer scheiden aus dem aktuellen Wettbewerb aus. 

3.3. Zweite Online-Voting Phase 

In der zweiten Online-Voting Phase sammeln die zwölf Finalisten bis (kurz) vor dem Finale Votes. 

3.3.1. Votingvideo 

Die Finalisten sind verpflichtet, sich bei dem Fotoshooting für die Aufnahmen des Votingvideos zur Verfügung zu stellen. 

Das Votingvideo wird in den Teilnehmerprofilen auf der Webseite und auf den Social-Media-Kanälen des Wettbewerbs und des Verlags veröffentlicht. 

Die Finalisten sind verpflichtet, das jeweilige Votingvideo, soweit technisch möglich, als Kollaborations-Beitrag gemeinsam mit den Social-Media-Kanälen des Wettbewerbs und des Verlags auf ihren eigenen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen. 

Ist aus technischen Gründen eine gemeinsame Veröffentlichung des Votingvideos als Kollaborations-Beitrag nicht möglich, sind die Finalisten verpflichtet, das Votingvideo anderweitig über ihre Social-Media-Kanälen zu teilen und zu verbreiten. Dies ist dem Verlag auf entsprechende Anfrage nachzuweisen. 

3.3.2. Vorstellungstag 

Nach Veröffentlichung sämtlicher Votingvideos finden Vorstellungstage mit jedem Finalisten statt. 

Dazu werden in Abstimmung mit den Finalisten wird jedem Finalisten von dem Verlag jeweils ein Tag innerhalb der zweiten Online-Voting Phase zugewiesen, an welchem der jeweilige Finalist seine Person und seinen Beruf auf den Social-Media-Kanälen des Wettbewerbs und des Verlags Bild-, Text- und Videomaterial vorstellt. 

Die Finalisten sollen im Hinblick auf die Inhalte ihre eigenen Vorstellungen einbringen und frei gestalterisch tätig werden, wobei die Inhalte einen Zusammenhang mit ihrer Wettbewerbsteilnahme und/oder ihrer Arbeit aufweisen müssen. 

Die Inhalte werden durch die Teilnehmer eigenhändig aufgezeichnet und erstellt. Der Verlag kann bei der (technischen) Bearbeitung der Inhalte unterstützen. 

Die Finalisten sind verpflichtet, sämtliche Inhalte, soweit technisch möglich, als Kollaborations-Beitrag gemeinsam mit den Social-Media-Kanälen des Wettbewerbs und des Verlags auf ihren eigenen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen. 

Ist aus technischen Gründen eine gemeinsame Veröffentlichung als Kollaborations-Beitrag nicht möglich, sind die Finalisten verpflichtet, das jeweilige Bild-, Text- und Videomaterial für die Social-Media-Kanäle des Wettbewerbs und des Verlags zur Verfügung zu stellen sowie anderweitig über ihre eigenen Social-Media-Kanäle in den sozialen Medien zu teilen. Dies ist dem Verlag auf entsprechende Anfrage nachzuweisen. 

Ist aufgrund der Konzeption der Inhalte eine bestimmte Reihenfolge der Veröffentlichung einzuhalten, ist dies dem Verlag entsprechend mitzuteilen. 

3.4. Finale 

Im Finale präsentieren sich die Finalisten vor Ort, um weitere Votes von dem Publikum zu sammeln. 

Unter Berücksichtigung der Anzahl der Votes aus der zweiten Online-Voting Phase und des Publikums entscheidet insbesondere anhand der Kriterien gemäß Ziff. 7. sodann ausschließlich die Jury über die Gewinner des Wettbewerbs. 

3.5. Kürung und Repräsentanz des Handwerks 

Die Gewinner werden im Finale zu „Miss & Mister Handwerk“ gekürt. 

Im Anschluss repräsentieren die Gewinner das Handwerk bis zur Kürung der nachfolgenden Gewinner. 

4. Teilnahmevoraussetzungen

Jede Bewerbung zur Teilnahme an dem Wettbewerb wird hinsichtlich der folgenden Voraussetzungen geprüft: 

4.1. Persönliche Anforderungen an die Teilnehmer 

Teilnahmeberechtigt sind alle natürliche Person mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die einen Handwerksberuf ausüben und sich ausschließlich im eigenen Namen bewerben. 

Teilnehmer, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind, dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten an dem Wettbewerb teilnehmen. 

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige, die jünger als 16 Jahre alt sind und Geschäftsunfähige. 

Die Einreichung einer Bewerbung für einen Dritten ist unzulässig.

Grundsätzlich ist eine wiederholte Teilnahme an dem Wettbewerb zulässig. Ausgeschlossen von einem erneuten Wettbewerb sind ehemalige Gewinner des Wettbewerbs. 

4.2. Persönliche Angaben und Fotos der Teilnehmer 

Erforderlich ist die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe persönlicher Informationen über das Bewerbungsformular (u.a. Name und Anschrift, Auskünfte bzgl. der beruflichen Tätigkeit und des Betriebs sowie - wenn vorhanden - Links zu den Social-Media-Kanälen). 

Zudem müssen Bewerber mindestens zwei und maximal sieben Fotos in dem Dateiformat JPG oder PNG und einer maximalen Dateigröße von jeweils 6 MB über das Bewerbungsformular hochladen. 

Diese Fotos müssen den jeweiligen Bewerber selbst zeigen und dürfen nicht früher als ein Jahr vor der Bewerbung aufgenommen worden sein. Ferner dürfen die Fotos nicht (übermäßig) digital bearbeitet oder verändert werden, sodass die Bewerber möglichst authentisch abgebildet und zu erkennen sind. 

Zudem darf die Verwendung der Fotos im Rahmen des Wettbewerbs keine Rechte Dritter, insbesondere aus der Urheberschaft an dem jeweiligen Foto erwachsende Rechte, verletzen (hierzu unter Ziff. 11. und 12.). 

Der jeweilige Urheber der Fotos muss über das Bewerbungsformular angegeben werden. 

4.3. Nachträglicher Ausschluss 

Der Verlag behält sich vor, Teilnehmer – auch nachträglich – von einer Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. 

Ein nachträglicher Ausschluss von Teilnehmern kommt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen in Betracht, wie beispielsweise:

·        einer Verweigerung und/oder unentschuldigten Absage einer Teilnahme an Events von Sponsoren;

·        einer Verweigerung und/oder unentschuldigten Absage des Fotoshootings (vgl. Ziff. 3.2.);

·        einer Verweigerung des Votingvideos und/oder Vorstellungstages und/oder der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Inhalte (vgl. Ziff. 3.3.1., 3.3.2.);

·        einer Verweigerung der Reise und/oder der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Inhalte (vgl. Ziff. 9.2.);

·        bei Manipulationsversuchen.

Der Verlag kann insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auch nachträglich den Gewinn (vgl. Ziff. 9.) des Wettbewerbs aberkennen. 

5. Vertragslaufzeit und Kündigung 

Die gegenständlichen Teilnahmebedingungen gelten ab dem Zeitpunkt des Absendens der Bewerbung bis zum Finale des Wettbewerbs im darauffolgenden Jahr bzw. der Kürung der darauffolgenden Gewinner als wirksam vereinbart. 

Eine ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vor, die zu einem (nachträglichen) Ausschluss aus dem Wettbewerb führen. 

6. Pflichttermine Des Wettbewerbs 

Die Teilnehmer sind im Rahmen des Wettbewerbs und unabhängig von etwaigen Veranstaltungen im Rahmen der Vermarktung (hierzu unter Ziff. 10.) zur Teilnahme an folgenden Terminen - wenn sie diese Phase des Wettbewerbs erreichen - verpflichtet:      

·        Marketing- und PR-Termine des Verlags (insbesondere Interview-, Foto- und Videoaufnahmen);

·        Fotoshooting sowie ggf. Events der Sponsoren;

·        Finale und Wahl sowie Kürung der Gewinner;

·        Der Verlag kann zudem Teilnehmer des Wettbewerbs verpflichten, an eigenen Formaten des Verlags (bspw. „HandwerksKochshow“, „Handwerksmacher:innen“) teilzunehmen. 

7. Kriterien der Jury 

Die Jury berücksichtigt im Rahmen ihrer Auswahl der Teilnehmer für das Fotoshooting sowie der Finalisten und Gewinner des Wettbewerbs insbesondere folgende Kriterien: -        

·        eine ausgewogene Verteilung der Gewerke;

·        eine ausgewogene Verteilung der Regionen, aus denen die Teilnehmer kommen;

·        eine Mischung aus Auszubildenden, Gesellen und Meistern;

·        die Anzahl der Votes, die die Teilnehmer erhalten haben;

·        zusätzliche Kriterien wie besonderes Engagement im sozialen Bereich, Ausbildung, gute Vernetzung in den sozialen Medien, persönliche Ausstrahlung und Präsenz.

8. Werbegeschenke 

Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf etwaige Werbegeschenke. 

Für den Fall, dass die Teilnehmer Werbegeschenke erhalten und diese annehmen, können der Verlag und/oder die Sponsoren und/oder Kooperationspartner den Erhalt von Werbegeschenken von etwaigen Auflagen abhängig machen (§ 525 BGB). 

Eine solche Auflage kann die Präsentation der Werbegeschenke in den sozialen Medien beinhalten. 

Eine etwaige steuerrechtliche Berücksichtigung der Werbegeschenke als Zuwendungen (Sachleistungen), obliegt den Teilnehmerin. Die Zuwendungsgeber übernehmen insofern keine Pauschalbesteuerung vorab. 

Soweit der Verlag und/oder die Sponsoren dem Teilnehmer Werbegeschenke überlässt, stellt der Verlag und/oder die Sponsoren sicher, dass die Werbegeschenke den gesetzlichen Anforderungen genügen. 

9. Gewinn des Wettberwebs 

9.1. Titel der Gewinner 

Der männliche Gewinner des Wettbewerbs trägt den Titel „Mister Handwerk 20XX“. 

Die weibliche Gewinnerin des Wettbewerbs trägt den Titel „Miss Handwerk 20XX“. 

Die Gewinner des Wettbewerbs tragen gemeinsam den Titel „Miss & Mister Handwerk 20XX“. 

9.2. Reise der Gewinner 

Die Gewinner erhalten einen Reisegutschein von der schauinsland-reisen GmbH im Wert von jeweils 1.000,00 (i.W. eintausend) EUR. 

Die Gewinner sind dazu verpflichtet, im Rahmen der Reise Bild-, Text- und Videomaterial zu erstellen. Die Inhalte werden durch die Teilnehmer eigenhändig aufgezeichnet und erstellt. Der Verlag kann bei der (technischen) Bearbeitung der Inhalte unterstützen. 

Die Gewinner sind verpflichtet, sämtliche Inhalte, soweit technisch möglich, als Kollaborations-Beitrag gemeinsam mit den Social-Media-Kanälen des Wettbewerbs und des Verlags auf ihren eigenen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen. 

Ist aus technischen Gründen eine gemeinsame Veröffentlichung als Kollaborations-Beitrag nicht möglich, sind die Finalisten verpflichtet, das jeweilige Bild-, Text- und Videomaterial für die Social-Media-Kanäle des Wettbewerbs und des Verlags zur Verfügung zu stellen sowie anderweitig über ihre eigenen Social-Media-Kanäle in den sozialen Medien zu teilen. Dies ist dem Verlag auf entsprechende Anfrage nachzuweisen. 

Ist aufgrund der Konzeption der Inhalte eine bestimmte Reihenfolge der Veröffentlichung einzuhalten, ist dies dem Verlag entsprechend mitzuteilen. 

Verweigern die Gewinner das Einlösen der Gutscheine, behält es sich der Verlag vor, nachträglich den Gewinn des Wettbewerbs abzuerkennen (vgl. hierzu Ziff. 4.3.), anderen Finalisten die Reise zu ermöglichen und etwaige Schäden gegenüber den (ursprünglichen) Gewinnern geltend zu machen. 

Verweigern die Gewinner das Erstellen der Bild-, Text- und Videoinhalte im Rahmen der Reise, behält es sich der Verlag vor, die Reise vorzeitig abzubrechen, den Gewinn des Wettbewerbs nachträglich abzuerkennen (vgl. hierzu Ziff. 4.3.), anderen Finalisten eine weitere Reise zu ermöglichen und etwaige Schäden gegenüber den (ursprünglichen) Gewinnern geltend zu machen. 

10. Vermarktung der Teilnehmer 

Die Teilnehmer des Wettbewerbs werden während der gegenständlichen Vertragslaufzeit gemäß Ziff. 5. von dem Verlag vermarktet.  

Ein Anspruch der Teilnehmer auf eine etwaige Vermarktung durch den Verlag besteht nicht. 

10.1. Exklusivität 

Die Vermarktung der Teilnehmer durch den Verlag erfolgt während der gesamten Vertragslaufzeit gemäß Ziff. 5. exklusiv. 

Etwaige Kooperationen, die bereits vor der Teilnahme an den Wettbewerb bestanden, bleiben von den gegenständlichen exklusiven Vermarktungsregelungen unberührt. Die bereits vor dem Wettbewerb bestehenden Kooperationen des Teilnehmers sind dem Verlag auf entsprechende Nachfrage offenzulegen. 

Die Teilnehmer sind verpflichtet, im Falle eines Angebots und/oder einer sonstigen Leistung von Dritten, die im Zusammenhang mit einer Kooperation und/oder Vermarkung und/oder dem Wettbewerb und/oder den gegenständlichen Teilnahmebedingungen stehen, den Verlag unverzüglich über die jeweilige Anfragen zu informieren sowie auf die exklusive Vermarktung durch den Verlag und eine entsprechende Kontaktaufnahme hinzuweisen. 

Die Teilnehmer dürfen ohne vorherige Zustimmung des Verlags gegenüber Dritten keine vertraglichen Bindungen eingehen, die im Zusammenhang mit einer Kooperation und/oder Vermarkung und/oder dem Wettbewerb und/oder den gegenständlichen Teilnahmebedingungen stehen. 

Verstöße gegen die Vereinbarung, ohne Zustimmung des Verlags keine vertraglichen Bindungen gegenüber Dritten einzugehen, die im Zusammenhang mit einer Kooperation und/oder Vermarkung und/oder dem Wettbewerb und/oder den gegenständlichen Teilnahmebedingungen stehen, begründet jeweils einen Anspruch des Verlags gegen den Teilnehmer auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 (i.W. eintausend) EUR. 

10.2. Leistungen des Verlags 

Der Verlag nutzt für die Vermarktung sein Netzwerk und offeriert ausgewählten Teilnehmern des Wettbewerbs Angebote. 

Der Verlag wird Angebote, die ihm von Dritten zugehen, sichten, bearbeiten und ausgewählten und/oder den konkret angefragten Teilnehmern zukommen lassen. 

Im Zuge der Annahme eines Angebots durch den jeweiligen Teilnehmer schließen der Verlag und der jeweilige Teilnehmer einen weiteren Vertrag über die sich aus dem Angebot ergebenden Leistungspflichten des Teilnehmers. 

10.2.1. Übermittelte Angebote einer Teilnahme an einem Event umfassen insbesondere: 

·        eine ausgewogene Verteilung der Gewerke;

·        eine ausgewogene Verteilung der Regionen, aus denen die Teilnehmer kommen;

·        eine Mischung aus Auszubildenden, Gesellen und Meistern;

·        die Anzahl der Votes, die die Teilnehmer erhalten haben;

·        zusätzliche Kriterien wie besonderes Engagement im sozialen Bereich, Ausbildung, gute Vernetzung in den sozialen Medien, persönliche Ausstrahlung und Präsenz.

10.2.2. Übermittelte Angebote einer Kooperation umfassen insbesondere: 

·        Angaben zu Kooperationspartnern, Art und Umfang der Kooperationen;

·        Angaben etwaigen Reisekosten;

·        Konkrete Angaben zu Leistungspflichten der Teilnehmer;

·        Angaben zu etwaigen (Tages-)Honoraren, Aufwandsentschädigungen und/oder Umsatzbeteiligungen der Teilnehmer.

10.3. Leistungen der Teilnehmer 

Die Teilnehmer sind verpflichtet, Angebote des Verlags innerhalb von dem Verlag festgesetzten und dem Teilnehmer mitgeteilten Frist ab Zugang schriftlich durch Unterzeichnung und Rücksendung an den Verlag anzunehmen. 

Die Ablehnung eines Angebots ist nur schriftlich unter Angabe einer Begründung möglich. 

Bleibt eine Rückmeldung innerhalb der von dem Verlag festgesetzten Frist und auf zweifache erneute Rückfrage des Verlags aus, behält sich der Verlag vor, den Teilnehmer aus dem Wettbewerb und/oder einer weiteren Vermarktung auszuschließen und/oder etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Die Teilnehmer sind im Falle einer Annahme eines Angebots verpflichtet, ihre Leistungen gemäß der konkreten Angaben des jeweiligen Angebots vollumfänglich und ordnungsgemäß zu erfüllen. 

Die Teilnehmer sichern zu, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind und die vertragsgemäße Nutzung durch Kooperationspartner nicht in Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter eingreift. Sie verpflichteten sich, den Verlag unverzüglich zu informieren, wenn Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, die zu der vorstehenden Rechtegarantie in Widerspruch stehen. 

11. NUTZUNGSRECHTE 

Die Teilnehmer stimmen folgenden Regelungen von Nutzungsrechten zu: 

Die Teilnehmer räumen dem Verlag das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die von den Teilnehmern im Rahmen der Bewerbung übersandten und/oder die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehenden Inhalte (u.a. persönliche Informationen und Angaben, Fotos, Videos, Texte) zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und auf sonstige Weise zu verwerten, soweit dies im Zusammenhang mit dem Wettbewerb geboten ist. Dazu zählen insbesondere Inhalte, die im Rahmen der Zweiten Voting-Phase (vgl. Ziff. 3.3.) und der Reise (vgl. Ziff. 9.2.) entstehen. 

Diese Rechteübertragung umfasst insbesondere die Verwendung und Verwertung der Inhalte in der Berichterstattung, in Zeitungen und Zeitschriften, auf allen Internetseiten und/oder Social-Media-Kanälen und sonstigen Medien des Verlags. 

Diese Rechteübertragung umfasst insbesondere die Fotos des Fotoshootings. 

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, auf Internetseiten und/oder Social-Media-Kanälen und allen Übrigen (Print-)Medien des Verlags namentlich und mit seinem Bildnis zu Werbezwecken präsentiert zu werden. 

Bei Nichtverwendung der gegenständlichen Inhalte durch den Verlag stehen den Teilnehmern keinerlei Schadensersatz- oder sonstige Vergütungsansprüche zu. 

Der Verlag ist berechtigt, die mit den Teilnahmebedingungen erworbenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und/oder durch Dritte, wie beispielsweise externe Veranstalter, Sponsoren und/oder Kooperationspartner vollumfänglich nutzen zu lassen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und/oder der Vermarktung der Teilnehmer (vgl. Ziff. 10.) geboten ist. 

12. Haftung 

Mit Absenden der Bewerbung für eine Teilnahme an dem Wettbewerb sichern die Bewerber zu, dass die zur Teilnahme an dem Wettbewerb übersandten Fotos und die vertragsgemäße Nutzungen durch den Verlag nicht das Recht am eigenen Bild und/oder Urheber- und/oder ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. 

Die Teilnehmer verpflichten sich, den Verlag unverzüglich zu informieren, wenn Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, die zu der vorstehenden Rechtegarantie in Widerspruch stehen. 

Die Haftung für Schäden, die auf einer vertraglichen oder deliktischen Pflichtverletzung des Verlags, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit dem Verlag kein vorsätzliches Verhalten angelastet werden kann, ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. 

Bei einer schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) durch den Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet der Verlag auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Auch in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. 

Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verlags, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. 

Eine weitergehende Haftung des Verlags ist ausgeschlossen, insbesondere haftet der Verlag nicht für die von den Teilnehmern oder Kooperationspartnern und/oder externen Veranstaltern von Events eingestellte und erstellte Inhalte in den sozialen Medien, sofern der Verlag sich diese nicht zu eigen gemacht hat. Hierzu zählt auch die unzureichende Kennzeichnung von Beiträgen als Werbung oder die Nutzung von Musikstücken ohne entsprechende Lizenz und/oder Nutzungserlaubnis. 

13. Hinweise zum Datenschutz

Verantwortlich für Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ist:

Verlagsanstalt Handwerk GmbH
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf

13.1. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Wettbewerbs

Der Verlag verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs sowie zur Vermarktung der Teilnehmer gemäß Ziff. 10. 

Die über das Bewerbungsformular erhobenen Daten wie Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer, die von den Teilnehmern hochgeladenen Fotos und Videos und ggf. die optionalen Angaben zur Person verarbeitet der Verlag mit der ausdrücklichen Einwilligung ausschließlich im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb und zur Vermarktung der Teilnehmer gemäß Ziff. 10. sowie im Falle einer etwaigen Kontaktaufnahme nach dem Wettbewerb. 

Ohne diese Einwilligung ist eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich. 

Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Teilnehmer nutzt der Verlag zur Kommunikation im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb - insbesondere für Nachfragen und zur Benachrichtigung, wenn die Teilnehmer für die nächste Runde ausgewählt wurden - sowie im Zusammenhang mit einer Vermarktung der Teilnehmer gemäß Ziff. 10.

Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. 

Die weiteren Angaben, die Fotos und Videos werden insbesondere auf der Website im Teilnehmerprofil veröffentlicht. 

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung der betroffenen Person). 

13.2. Speicherdauer

Frühstens nach Beendigung des Wettbewerbs, spätestens jedoch, wenn eine etwaige Kontaktaufnahme nach dem Wettbewerb nicht mehr erforderlich ist, werden die im Rahmen des Wettbewerbs verarbeiteten personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine wirksame Einwilligung zur Weiterverarbeitung vorliegt und/oder seitens des Verlags kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht. 

13.3. Betroffenenrechte der Teilnehmer 

Das geltende Datenschutzrecht räumt den Teilnehmern die nachstehend aufgeführten Betroffenenrechte ein: 

- Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: 

Die Teilnehmer haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über ihre von dem Verlag verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft ihrer Daten, wenn diese nicht durch den Verlag bei ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung ihrer Daten in Drittländer bestehen; 

- Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: 

Die Teilnehmer haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung ihrer bei dem Verlag gespeicherten unvollständigen Daten; 

- Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: 

Die Teilnehmer haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen.

Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; 

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: 

Die Teilnehmer haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von ihnen bestrittene Richtigkeit ihrer Daten überprüft wird, wenn sie eine Löschung ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen, wenn sie ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem der Verlag diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigt oder wenn sie Widerspruch aus Gründen ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob berechtigte Gründe des Verlags überwiegen; 

- Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: 

Die Teilnehmer haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Die Teilnehmern steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden. 

- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: 

Die Teilnehmer haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten, die sie dem Verlag bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist; 

- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: 

Die Teilnehmer haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. 

Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. 

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Eine weitere Teilnahme am Wettbewerb und/oder Vermarktung ist dann jedoch nicht möglich und diese Teilnehmer scheiden automatisch aus dem Wettbewerb aus; 

- Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: 

Wenn die Teilnehmer der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben die Teilnehmer - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsortes, ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes. 

14. Vertraulichkeitsvereinbarung 

Die Teilnehmer haben über alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit den Teilnahmebedingungen, dem Wettbewerbs und der Vermarktung gemäß Ziff. 10., insbesondere über Kontakte des Verlags, Kooperationspartner, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how Stillschweigen zu wahren. 

Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung der Vertragslaufzeit  gemäß Ziff. 5. fort. 

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, welche die Teilnehmer nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; 

·        die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung der Teilnahmebedingungen beruht;

·        die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

Die Teilnehmer werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Teilnahmebedingungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. 

15. Verschiedenes 

Es gilt deutsches Recht. 

Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sind nur wirksam, soweit sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesen Teilnahmebedingungen bestehen nicht. 

Die Teilnehmer erklären hiermit, dass keine vertraglichen Beziehungen zu Dritten bestehen, die den vorliegenden Teilnahmebedingungen entgegenstehen. 

Soweit eine der Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten gleich oder möglichst nah kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken dieser Teilnahmebedingungen. 

Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Verlags ausschließlicher Gerichtsstand. 

Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten ist der Geschäftssitz des Verlags Gerichtsstand, soweit der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche nicht bekannt ist.

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